Arten von Lehrveranstaltungen
Lehrveranstaltungen werden in einer der nachstehend aufgelisteten Formen durchgeführt:
- Vorlesungen (V): Vorlesungen sind die typische Veranstaltungsform für die
Vermittlung von Basiskenntnissen eines Faches (z.B. wissenschaftliches Grund-
und Spezialwissen, methodische Fragestellungen). Eine Anwesenheitspflicht besteht
nicht, es wird in der Regel kein Leistungsnachweis gefordert.
- Übungen (Ü): Zu vielen Vorlesungen gehören begleitende Übungen, in
denen das durch die Vorlesungen vermittelte ("Schreibtisch-") Wissen auf
konkrete Beispiele angewandt und vertieft wird (z.B. Berechnungs-,
Konstruktions-, Programmierübungen). Damit dies sinnvoll möglich ist,
finden Übungen in der Regel in kleinen Gruppen statt. In den Lehrveranstaltungen,
in denen Studienleistungen ("Scheine", siehe unten) zu erbringen sind, hängt die
Erteilung des Scheines häufig von der aktiven Teilnahme an den Übungen ab.
In diesen Fällen besteht dann Anwesenheitspflicht.
- Praktika (P): Praktika dienen dazu, das in der Vorlesung vermittelte
Wissen im Labor auf konkrete Beispiele anzuwenden und zu vertiefen (ebenfalls
in kleinen Gruppen). Zum Teil geht es hierbei natürlich auch um die Vermittlung
ganz praktischer Fertigkeiten, etwa in Bezug auf den Aufbau und den Betrieb von
Versuchsständen, die Präparation von Versuchsobjekten oder die korrekte Anfertigung
von Messprotokollen. Wiederum besteht zumindest in denjenigen Praktikumsveranstaltungen,
in denen Studienleistungen ("Scheine") zu erbringen sind (und das sind die meisten!),
Anwesenheitspflicht.
- Seminare (S): Seminare sind Veranstaltungen zu einem bestimmten Themengebiet,
in denen die Teilnehmer sich (einzeln oder in Kleingruppen) in eine Themenstellung
einarbeiten und den anderen Seminarteilnehmern ihre Erkenntnisse vortragen. In den
meisten Fällen gehört zu dem Seminar auch die Anfertigung einer kurzen schriftlichen
Ausarbeitung. Seminare bereiten auf die im späteren Beruf häufig vorkommende (und
gerade von vielen Ingenieuren leider immer noch eher schlecht bewältigte) Situation
vor, Ergebnisse im Unternehmen oder auf Kongressen zu präsentieren und sich den
kritischen Nachfragen des Auditoriums zu stellen.
Weitere Elemente eines technischen Studiums sind:
- Berufspraktische Tätigkeit ("Industriepraktikum"): Mit Hilfe dieser in
einem Wirtschaftsunternehmen stattfindenden Tätigkeit soll dem Studenten die
berufliche Praxis in dem gewählten Fachgebiet nahe gebracht werden. Dadurch
werden nicht nur Verständnis und Motivation für das Studium gefördert, sondern
es wird auch der spätere Übergang in das Berufsleben erleichtert. Der Student bzw.
die Studentin soll schließlich durch die Zusammenarbeit mit Betriebsangehörigen Einblick
in die technische, wirtschaftliche und besonders auch die soziale Realität eines
Unternehmens gewinnen. Die Absolvierung der berufspraktischen Tätigkeit wird durch ein vom
Praktikanten zu führendes Berichtsheft und ein Zeugnis des/der ausbildenden
Unternehmen(s) nachgewiesen.
- Studien- und Diplomarbeiten (bzw. Staatsarbeiten im Falle der mit einer
Staatsprüfung abschließenden Lehramtsstudiengänge): Hierbei handelt es sich um
wissenschaftliche Arbeiten, die unter Anleitung ausgeführt werden und die zeigen
sollen, dass der Student in der Lage ist, ein Problem aus seinem Fachgebiet selbständig
nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten (bei Diplom- und Staatsarbeiten:
innerhalb einer vorgegebenen Frist, die streng überwacht wird) und die Ergebnisse
verständlich darzulegen. Das Grundkonzept dieser Arbeiten entspricht damit der in der
späteren Betriebspraxis des Ingenieurs häufig anzutreffenden Aufgabe, eine bestimmte
Untersuchung oder ein bestimmtes Forschungs- und Entwicklungsprojekt innerhalb eines
vorgegebenen Zeitrahmens durchzuführen und die Ergebnisse in brauchbarer Form zu
dokumentieren.