Informationen zum Studium der

Ingenieurwissenschaften

Studien- und Prüfungsleistungen

Zur Kontrolle des Lernerfolges von Lehrveranstaltungen dienen in einem wissenschaftlichen Studium die folgenden beiden Instrumente:

Die Einzelheiten zu Anzahl, Inhalt, Art und Reihenfolge der Studien- und Prüfungsleistungen, aber auch zu den Notensystemen und zur Wiederholbarkeit von Prüfungen sind in der Prüfungsordnung (PO) geregelt, die zu jedem Studiengang als juristische Grundlage des gesamten Studien- und Prüfungsverfahrens existiert. In den meisten Fällen wird sie durch eine so genannte Studienordnung (SO) ergänzt, die nähere Ausführungsbestimmungen enthält. Schließlich gibt es zu denjenigen Studiengängen, die eine berufspraktische Tätigkeit erfordern (d.h. in der Technik zu allen Studiengängen), eine Praktikumsordnung, aus der hervorgeht, welche Abteilungen eines fachrelevanten Wirtschaftsunternehmens für welche Dauer der Student durchlaufen muss. Es ist zu empfehlen, dass sich jeder Student die Prüfungs-, Studien- und Praktikumsordnungen seines Studienganges besorgt und diese Unterlagen sorgfältig studiert, um Unklarheiten über den Ablauf des Studiums, die unter Umständen zu einer unnötigen Verlängerung der Studienzeit beitragen können, auszuschließen.

Gewissermaßen die tabellarische Kurzform einer Prüfungs- und Studienordnung ist der Studienplan, wie er anderer Stelle für die verschiedenen Studiengänge vorgestellt wird.


1 In Sonderfällen, z. B. zur Vermeidung von Sicherheitsrisiken in der Chemie, ist ein Schein auch schon einmal Voraussetzung zur Teilnahme an einem Praktikum. Auf die Einzelheiten sei nicht weiter eingegangen.
2 Für Lehramtsstudiengänge, die nicht mit einer Universitäts-, sondern mit einer Staatsprüfung abgeschlossen werden, gelten zum Teil andere Bestimmungen, die hier nicht vertieft werden sollen.
3 Dies gilt wiederum nicht für Lehramtsstudiengänge, in denen ein Punktesystem verwendet wird (0 bis 15 Punkte, "sehr gut" = 15 Punkte).

Webmaster: Letzte Änderung am 23.03.06