Studien- und Prüfungsleistungen
Zur Kontrolle des Lernerfolges von Lehrveranstaltungen dienen in einem wissenschaftlichen
Studium die folgenden beiden Instrumente:
- Studienleistungen ("Scheine"): Studienleistungen sind im Normalfall unbenotete
Bescheinigungen darüber, dass ein Student an einer Übung, einem Praktikum oder einem
Seminar mit Erfolg teilgenommen hat. Zur Erlangung eines Übungsscheines müssen in
den Übungsveranstaltungen oder zu Hause kleinere Aufgaben selbständig bearbeitet
werden und/oder es wird nach dem Ende der Übungsveranstaltungen eine (Test-)Klausur
geschrieben. Durch Praktikums- und Seminarscheine wird die aktive Teilnahme an der
betreffenden Versuchs- bzw. Vortragsreihe bescheinigt, wozu in der Regel auch die
Anfertigung einer vorgegebenen Zahl an schriftlichen Ausarbeitungen gehört
(Versuchsprotokolle bzw. schriftliche Referatsfassungen). Ein Schein wird entweder
benötigt, um zu der Teilnahme an der Prüfung in dem betreffenden Fach überhaupt
zugelassen zu werden, oder er ist Voraussetzung zum Abschluss eines Prüfungsabschnittes
(z.B. Diplom-Vorprüfung, Diplomprüfung), ohne dass in dem gleichen Fach noch einmal
eine Prüfung durchgeführt wird1.
- Prüfungsleistungen: Die meisten Fächer eines technischen Studiums werden
durch Prüfungen abgeschlossen, die entweder schriftlich (Klausur) oder mündlich
durchgeführt werden. Schriftliche Prüfungen werden in der Regel von zwei Prüfern
(d.h. normalerweise von zwei Professoren) bewertet, mündliche Prüfungen werden
entweder von zwei Prüfern oder von einem Prüfer zusammen mit einem sachkundigen
Beisitzer abgenommen2.
Alle Prüfungsleistungen werden benotet und gehen (gewichtet
entsprechend ihrem zeitlichen Anteil im Rahmen des Studiums) in die Ermittlung
der Gesamtnote für einen Prüfungsabschnitt (z.B. Diplom-Vorprüfung,
Diplomprüfung) ein. In Sonderfällen können auch Studienleistungen mit
einer Note versehen werden und prüfungsäquivalent sein ("benotete Scheine").
Das Notensystem besteht im Normalfall3
aus den Prädikaten "sehr gut" (Note 1),
"gut" (Note 2), "befriedigend" (Note 3), "ausreichend" (Note 4) und "mangelhaft" (Note 5).
Durch Vermindern oder Erhöhen der Grundzahlenwerte können Zwischennoten
gebildet werden: 1,0 - 1,3 ("Eins minus") - 1,7 ("Zwei plus") - 2,0 - 2,3 ("Zwei minus")
- 2,7 ("Drei plus") - 3,0 - 3,3 ("Drei minus") - 3,7 ("Vier plus") - 4,0 ("gerade
noch bestanden") - 5,0 ("durchgefallen").
Die Einzelheiten zu Anzahl, Inhalt, Art und Reihenfolge der Studien- und Prüfungsleistungen,
aber auch zu den Notensystemen und zur Wiederholbarkeit von Prüfungen sind in der
Prüfungsordnung (PO) geregelt, die zu jedem Studiengang als juristische Grundlage des
gesamten Studien- und Prüfungsverfahrens existiert. In den meisten Fällen wird sie
durch eine so genannte Studienordnung (SO) ergänzt, die nähere Ausführungsbestimmungen enthält.
Schließlich gibt es zu denjenigen Studiengängen, die eine berufspraktische Tätigkeit
erfordern (d.h. in der Technik zu allen Studiengängen), eine Praktikumsordnung, aus
der hervorgeht, welche Abteilungen eines fachrelevanten Wirtschaftsunternehmens für
welche Dauer der Student durchlaufen muss. Es ist zu empfehlen, dass sich jeder Student
die Prüfungs-, Studien- und Praktikumsordnungen seines Studienganges besorgt und diese
Unterlagen sorgfältig studiert, um Unklarheiten über den Ablauf des Studiums, die unter
Umständen zu einer unnötigen Verlängerung der Studienzeit beitragen können, auszuschließen.
Gewissermaßen die tabellarische Kurzform einer Prüfungs- und Studienordnung ist der
Studienplan, wie er anderer Stelle für die verschiedenen Studiengänge vorgestellt wird.
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In Sonderfällen, z. B. zur Vermeidung von Sicherheitsrisiken in der Chemie,
ist ein Schein auch schon einmal Voraussetzung zur Teilnahme an einem Praktikum.
Auf die Einzelheiten sei nicht weiter eingegangen.
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Für Lehramtsstudiengänge, die nicht mit einer Universitäts-, sondern mit
einer Staatsprüfung abgeschlossen werden, gelten zum Teil andere Bestimmungen,
die hier nicht vertieft werden sollen.
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Dies gilt wiederum nicht für Lehramtsstudiengänge, in denen ein Punktesystem
verwendet wird (0 bis 15 Punkte, "sehr gut" = 15 Punkte).
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